
Viele Eltern, die ihrem Kind eine Reittherapie ermöglichen wollen, sitzen irgendwann abends mit Aktenordnern am Tisch und fühlen sich allein gelassen. Oft hat ein Kinder- und Jugendpsychiater die Therapie ausdrücklich empfohlen, gerade bei ADHS oder Autismus-Spektrum, weil sich auf dem Pferd etwas bewegt, was im Therapieraum kaum gelingt. Schöner Satz. Dann kommt der Preis: schnell 70 Euro pro Stunde, oft zweimal die Woche empfohlen, also rund 560 Euro im Monat. Es dauert häufig Monate des Telefonierens, des Antragsausfüllens und des Wühlens durch Paragraphen, bis klar wird, welche Wege es wirklich gibt. Als praktizierende Reittherapeutin in Niederkrüchten sehe ich wöchentlich Eltern mit genau diesem Blick, und auch privat sind mir die Themen nicht fremd. Dieser Guide bündelt alles, was man am Anfang gerne gewusst hätte.
- Gesetzliche Krankenkasse: in der Regel keine Erstattung.
- Eingliederungshilfe (SGB IX): im Einzelfall möglich, auf Antrag.
- Selbstzahler: in der Praxis der häufigste Weg.
Die kurze Antwort für Eilige
- Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Reittherapie in keiner ihrer Spielarten direkt. Das gilt für Hippotherapie genauso wie für Heilpädagogisches Reiten oder Reittherapie. Punkt.
- Trotzdem gibt es Wege: Jugendamt (Eingliederungshilfe nach Paragraph 35a SGB VIII), Sozialamt (SGB IX), Pflegekasse (Entlastungsbetrag), Beihilfe, in Einzelfällen die private Krankenversicherung, regionale Stiftungen.
- Welcher Weg passt, hängt nicht primär vom Pferd ab, sondern von der Diagnose Ihres Kindes und Ihrem Versichertenstatus.
- Rechnen Sie mit drei bis sechs Monaten Vorlauf bis zur Bewilligung. Selten schneller, oft länger.
- Selbstzahler-Realität: Viele Familien starten privat und stellen parallel den Antrag, weil sie nicht warten können oder wollen.
Warum die Krankenkasse nicht zahlt
Diese Frage kommt in fast jedem Erstgespräch in meiner Praxis, und sie ist berechtigt. Es gibt Studien, es gibt Erfahrungen, es gibt Empfehlungen von Ärzten. Warum also kein Rezept?
Der Hintergrund liegt in zwei Entscheidungen. 2003 hat das Bundessozialgericht in einem Urteil bestätigt, dass Hippotherapie nicht zu den verordnungsfähigen Heilmitteln nach SGB V gehört. Der Gemeinsame Bundesausschuss, also das Gremium, das den Heilmittelkatalog pflegt, hat Hippotherapie explizit ausgeschlossen. Begründung damals: fehlende Studienlage zur Wirtschaftlichkeit nach den Maßstäben der Evidenzhierarchie, die der G-BA anlegt. Übersetzt: Es gibt zu wenige große randomisiert-kontrollierte Studien, die für die GKV-Logik überzeugend genug sind.
Seitdem ist viel passiert. Stiftung Warentest hat 2008 öffentlich kritisiert, dass die Krankenkassen Hippotherapie nicht bezahlen, obwohl Wirksamkeit bei bestimmten Indikationen wie Multipler Sklerose oder Cerebralparese belegt sei. Das Deutsche Ärzteblatt hat ähnlich argumentiert. Geändert hat sich am Heilmittelkatalog: nichts. Eine konkrete politische Initiative zur Aufnahme ist Stand heute nicht in Sicht.
Was bedeutet das für Sie? Es bedeutet, dass es keinen Sinn ergibt, bei der Krankenkasse anzurufen und nach einer Hippotherapie-Verordnung zu fragen. Sie bekommen ein höfliches Nein. Es bedeutet aber nicht, dass Sie keine Erstattung bekommen können. Die deutschen Sozialgesetzbücher sind ein dichtes Geflecht, und Reittherapie wird nicht über SGB V (Krankenkasse), sondern über andere Bücher finanziert: SGB VIII, IX, XI. Welches Buch für Sie zuständig ist, klärt sich über die Diagnose.
Disziplinen-Mapping: Welche Form ist welcher Weg?
Bevor ich in die Erstattungswege gehe, ein kurzer Abgleich, weil die Begriffe in Deutschland nicht geschützt sind und durcheinanderfliegen. Eine ausführliche Erklärung jeder Disziplin finden Sie in unserem Glossar.
| Disziplin | Kurz-Charakter | Wahrscheinlicher Erstattungsweg |
|---|---|---|
| Hippotherapie | medizinisch, Physiotherapie auf dem Pferd, Arzt verordnet | Selbstzahler, in Einzelfällen PKV, Beihilfe, SGB IX |
| Heilpädagogisches Reiten | pädagogisch, Entwicklungsförderung | Jugendamt SGB VIII Paragraph 35a, Sozialamt SGB IX |
| Reittherapie (Trauma, Psyche) | psychotherapeutisch flankierend | Jugendamt SGB VIII Paragraph 35a, selten PKV |
| Pferdegestützte Psychotherapie | von Approbierten erbracht, GKV-fähig nur mit Kassensitz | teils GKV-Erstattung über Psychotherapeut, sonst Selbstzahler |
| Reitpädagogik / inklusives Reiten | Freizeit-, Bildungsangebot | Pflegekasse Entlastungsbetrag, Stiftungen, Selbstzahler |
Wichtig: Was am Hof "Reittherapie" heißt, kann je nach Therapeut sehr unterschiedlich sein. Fragen Sie nach Qualifikation (DKThR, IPTh, FN, oder gleichwertig), Konzept und welche Atteste der Therapeut für Ihren Antrag ausstellt. Das macht später den Unterschied im Bewilligungsschreiben.
Die Erstattungswege im Detail
Weg 1: Jugendamt, Eingliederungshilfe nach Paragraph 35a SGB VIII
Das ist der häufigste Weg für Kinder und Jugendliche. Der Paragraph 35a SGB VIII greift, wenn ein Kind oder Jugendlicher von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen ist. "Seelische Behinderung" klingt hart, ist aber ein Verwaltungsbegriff. Gemeint sind Kinder, deren Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft durch eine psychische Diagnose beeinträchtigt ist.
In der Praxis sehe ich Bewilligungen für: ADHS mit deutlicher Beeinträchtigung, Autismus-Spektrum-Störungen, Bindungsstörung, Traumafolgestörungen, Schulangst, Mutismus, soziale Phobien, emotional instabile Persönlichkeitsentwicklungen. Nicht jedes ADHS bekommt Reittherapie bewilligt. Es kommt auf die funktionelle Beeinträchtigung an, nicht auf die Diagnose allein.
Was Sie brauchen:
- Eine schriftliche Diagnose vom Kinder- und Jugendpsychiater (KJP) oder einer Sozialpädiatrischen Ambulanz. Hausarzt-Bescheinigungen reichen meistens nicht.
- Eine fachärztliche Stellungnahme, die explizit auf die seelische Behinderung nach Paragraph 35a Bezug nimmt und begründet, warum gerade Reittherapie als geeignete Maßnahme angesehen wird. Dieser Satz ist Gold wert. Klassische Verhaltenstherapie funktioniert nicht? Schreiben lassen. Das Kind verweigert Therapieraum-Settings? Schreiben lassen.
- Einen Kostenvoranschlag des Reittherapeuten (mit Qualifikation, Frequenz, Dauer, Stundensatz).
- Antragsformular vom zuständigen Jugendamt. Liegt regional in unterschiedlicher Form vor.
- Das Hilfeplangespräch. Hier sitzen Sie mit dem ASD-Mitarbeiter zusammen und besprechen den Hilfebedarf. Bringen Sie alle Unterlagen mit, bleiben Sie konkret, und nehmen Sie wenn möglich den behandelnden Facharzt oder den Reittherapeuten als Unterstützung mit.
Was in der Praxis hilft: Bereiten Sie vor dem Hilfeplangespräch eine A4-Seite vor mit den Alltagssituationen, in denen die Beeinträchtigung sichtbar wird. Konkret: morgens Anziehen, Schulweg, Hausaufgaben, soziale Konflikte. Keine Diagnose-Listen, sondern Szenen. Solche Beschreibungen werden von den ASD-Mitarbeitern oft direkt in die Begründung übernommen. Verwaltungsdeutsch trifft Realität, das überzeugt.
Zeitaufwand realistisch: drei bis sechs Monate vom Antrag bis zur Bewilligung. Bei eindeutigen Fällen schneller, bei strittigen länger.
Weg 2: Sozialamt, Eingliederungshilfe nach SGB IX
Seit 2020 ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung im SGB IX zusammengefasst (Bundesteilhabegesetz). Zuständig ist meistens das Sozialamt oder der überörtliche Sozialhilfeträger, je nach Bundesland.
Wer kommt in Frage: Menschen mit anerkannter körperlicher, geistiger oder Mehrfach-Behinderung, jedes Alter. Beispiele aus meiner Praxis: Cerebralparese, Spina bifida, Down-Syndrom mit deutlicher Entwicklungsverzögerung, erworbene Hirnschädigungen, schwerere Autismus-Ausprägungen mit kognitiver Beeinträchtigung.
Was anders ist als beim Jugendamt: Es wird stärker auf Teilhabe-Ziele geschaut. Welche konkrete Teilhabe ermöglicht die Reittherapie? Bewegung, soziale Kontakte, Selbstwirksamkeit, Sturzprophylaxe, Tonusregulation. Die Begründung muss diese Ebene treffen.
Realistisch: vier bis zwölf Monate. Sozialgerichts-Klagen sind nicht selten und häufig erfolgreich, wenn die fachärztliche Begründung sauber ist. Ich empfehle, von Anfang an Akten doppelt zu führen: jede Telefonatznotiz, jedes Schreiben, jede Empfangsbestätigung.
Weg 3: Pflegekasse, Entlastungsbetrag nach Paragraph 45b SGB XI
Wenn Ihr Kind oder Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad hat, steht Ihnen monatlich der Entlastungsbetrag zur Verfügung. Aktuell 125 Euro pro Monat, ansparbar über das Kalenderjahr, plus übertragbar ins erste Halbjahr des Folgejahres. Das sind bei voller Nutzung 1.500 Euro im Jahr, die zweckgebunden eingesetzt werden müssen.
Der Haken: Der Anbieter muss als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht zugelassen sein. Hier unterscheiden sich die Bundesländer erheblich. NRW hat andere Regeln als Bayern, Bayern andere als Hamburg. Fragen Sie Ihren Reittherapeuten, ob seine Praxis als anerkanntes Angebot gelistet ist. Wenn ja: Rechnungen einreichen, Geld kommt zurück.
Für eine Therapiestunde von 70 Euro reicht der Entlastungsbetrag nicht ganz für zweimal Therapie im Monat, aber er ist ein solider Sockel, der oft mit anderen Wegen kombinierbar ist.
Weg 4: Beihilfe für Beamtenkinder
Wenn Sie oder Ihr Partner verbeamtet sind, ist die Beihilfe der dritte Säulen-Bereich neben GKV und PKV. Reittherapie ist nicht regulär beihilfefähig, aber mit ärztlicher Verordnung und auf Einzelantrag wurde sie schon mehrfach erstattet, vor allem bei klar medizinisch indizierter Hippotherapie. Fragen Sie schriftlich bei Ihrer Beihilfestelle an, bevor Sie starten. Bekommen Sie eine schriftliche Zusage, ist alles gut. Ohne Zusage: Risiko, dass Rechnungen am Ende auf Ihnen sitzen bleiben.
Weg 5: Private Krankenversicherung
PKV ist nicht an den GKV-Heilmittelkatalog gebunden. Manche Tarife übernehmen Hippotherapie auf Antrag mit ärztlicher Verordnung, gerade bei Cerebralparese, MS oder ähnlichen Indikationen. Andere Tarife lehnen kategorisch ab.
Wichtigster Hinweis aus der Praxis: Holen Sie sich die Zusage schriftlich, bevor die erste Stunde stattfindet. Eine telefonische Aussage einer Sachbearbeiterin reicht nicht. Wenn Sie ein halbes Jahr behandelt haben und dann die Erstattung verweigert wird, weil die Bedingungen "nicht erfüllt" waren, ist das eine teure Lektion.
Weg 6: Stiftungen, Vereine, regionale Töpfe
Es gibt eine Reihe von Stellen, die punktuell helfen können:
- Aktion Mensch (über Vereine als Träger)
- regionale Bürgerstiftungen
- Lions Clubs und Rotary Clubs vor Ort
- kirchliche Sozialfonds (Caritas, Diakonie)
- spezialisierte Indikations-Vereine (zum Beispiel autismus deutschland e.V., Bundesverband ADHS, AMSEL bei MS)
Das sind keine Dauerlösungen. Es sind Einzelzuschüsse, oft 200 bis 1.500 Euro, die helfen können, ein halbes Jahr zu finanzieren, bis ein Antrag durch ist. Manche lokale Stiftung gibt schon auf ein zweiseitiges Anschreiben einen Zuschuss von einigen Hundert Euro. Nicht jeder Antrag braucht 50 Seiten und einen Aktenkoffer.
Weg 7: Heilpraktiker-Rechnung, Steuerersparnis
Wenn der Reittherapeut zusätzlich Heilpraktiker ist (oder Heilpraktiker für Psychotherapie), kann er Rechnungen nach HeilprGebO ausstellen. Das öffnet manchen Zusatzversicherungen die Tür und macht Rechnungen sauberer für die Steuererklärung. Das gilt allerdings nicht für jeden Therapeuten, und es ist kein Erstattungsweg an sich, sondern eine Formalie, die andere Wege erleichtert.
Steuerlich: Wenn alle anderen Wege ausgeschöpft sind, lassen sich Selbstzahler-Kosten als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend machen, sofern medizinisch begründet (ärztliches Attest, ideal vor Therapiebeginn). Die Zumutbarkeitsgrenze ist allerdings hoch und einkommensabhängig. Bei mittleren Einkommen muss erst eine vierstellige Summe pro Jahr selbst getragen werden, bevor der Effekt einsetzt. Sammeln Sie Rechnungen trotzdem, das addiert sich mit Brillen, Zuzahlungen und anderen Posten.

Antrags-Praxis: Was in der Praxis hilft
Drei Dinge machen erfahrungsgemäß den Unterschied, und ich gebe sie jedem Erstgesprächs-Elternpaar mit:
Erstens: Den Reittherapeuten früh ins Boot holen. Ein guter Therapeut hat Kostenvoranschläge in der Schublade, kennt die Formulierungen, die Behörden lesen wollen, und ist bereit, Verlaufsberichte zu schreiben. Wenn ein Anbieter nur Stunden verkauft und keinerlei Papierkram macht, ist das ein Warnsignal für Familien, die auf Erstattung angewiesen sind.
Zweitens: Mit dem Facharzt sprechen, bevor das Attest geschrieben wird. Erklären Sie konkret, dass das Attest für eine Eingliederungshilfe nach Paragraph 35a gebraucht wird. Bitten Sie um folgende Bausteine: aktuelle Diagnose mit ICD-10-Code, Beschreibung der funktionellen Beeinträchtigung im Alltag, bisheriger Therapieverlauf, Begründung warum Reittherapie geeignet ist (am besten mit Verweis auf Therapieziele wie Affektregulation, Frustrationstoleranz, soziale Interaktion). Generische Atteste vom Typ "Hippotherapie wird empfohlen" sind zu dünn.
Drittens: Ruhig hartnäckig bleiben. Verwaltungen reagieren auf Anrufe, die freundlich aber regelmäßig kommen. Notieren Sie nach jedem Telefonat: Datum, Name der Sachbearbeiterin, Aussage. Wenn drei Wochen Funkstille herrschen, rufen Sie an. Wenn Unterlagen fehlen, fragen Sie schriftlich nach Liste. Eine bekannte Akte wird schneller bearbeitet als eine, die irgendwo im Stapel liegt.
Ein häufiger Fehler beim ersten Antrag: alles per Post zu schicken, ohne Empfangsbestätigung, und dann Monate zu warten, bevor man nachfragt. Nicht selten heißt es dann, der Antrag sei "noch nicht im System". Schicken Sie wichtige Anträge per Einwurf-Einschreiben oder geben Sie sie direkt im Jugendamt ab und lassen sich den Eingang quittieren.
Was tun bei Ablehnung
Ablehnungen sind häufig, gerade beim ersten Versuch. Sie sind nicht das Ende, sie sind ein Zwischenstand. Innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids können Sie Widerspruch einlegen. Schriftlich, mit kurzer Begründung, an die ausstellende Behörde.
Im Widerspruchsverfahren wird die Akte neu geprüft, oft durch eine andere Sachbearbeiterin. Hier ist der Punkt, an dem ergänzende Unterlagen am meisten Wirkung haben: ein zweites fachärztliches Gutachten, eine Stellungnahme des Reittherapeuten, ein konkreter Therapieplan mit Zielen.
Wird der Widerspruch ebenfalls abgelehnt, bleibt der Weg zum Sozialgericht. Klage einreichen ist kostenfrei (bei Sozialleistungen), und in vielen Fällen erfolgreich, wenn die fachärztliche Grundlage solide ist. Es gibt spezialisierte Fachanwälte für Sozialrecht, viele bieten kostenlose Erstberatung über die Beratungshilfe. Selbsthilfeverbände wie der VdK begleiten Sozialklagen häufig kostenfrei für Mitglieder.
Es gibt Familien, bei denen erst die dritte Instanz die Bewilligung gebracht hat, mit jahrelangem Vorlauf. Das ist hart, und nicht jede Familie hat die Energie dafür. Wenn Sie merken, dass der Kampf zu viel wird, ist es legitim, einen anderen Weg zu nehmen: kleinerer Antrag (zum Beispiel zunächst zwölf Stunden statt einer Jahresbewilligung), kombinierte Finanzierung, Stiftungen, oder vorerst Selbstzahler bleiben und parallel klagen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Bewilligung wirklich?
Erfahrungsgemäß drei bis sechs Monate beim Jugendamt, vier bis zwölf Monate beim Sozialamt. Es gibt Ausreißer in beide Richtungen. Planen Sie Pufferzeit ein, fangen Sie früh an.
Was, wenn das Jugendamt ablehnt?
Widerspruch innerhalb vier Wochen, schriftlich, mit ergänzenden Unterlagen. Falls auch der Widerspruch scheitert: Klage am Sozialgericht. Kostenfrei, und mit fachärztlicher Begründung oft erfolgreich.
Brauche ich einen DKThR-zertifizierten Therapeuten?
Für Eingliederungshilfe-Anträge wird häufig DKThR (Deutsches Kuratorium für Therapeutisches Reiten) oder eine gleichwertige Qualifikation wie IPTh, SG-TR oder die FN-Pferdefachmann-Ausbildung im Bereich erwartet. In unserem Verzeichnis können Sie nach Qualifikation filtern.
Kann ich Reittherapie steuerlich absetzen?
Ja, als außergewöhnliche Belastung, wenn medizinisch begründet (ärztliches Attest, idealerweise vor Therapiebeginn). Belege sammeln. Effekt hängt vom Einkommen ab.
Was ist der Unterschied zwischen Hippotherapie und Reittherapie?
Hippotherapie ist medizinisch ausgerichtet, wird von Physiotherapeuten mit Zusatzqualifikation erbracht und braucht eine ärztliche Verordnung. Sie zielt auf den Körper (Tonus, Gleichgewicht, Symmetrie). Reittherapie und Heilpädagogisches Reiten sind pädagogisch-psychotherapeutisch ausgerichtet und zielen auf Entwicklung, Verhalten, Selbstwirksamkeit. Mehr im Glossar.
Kann ich gleichzeitig Reittherapie und Ergotherapie machen?
Ja, und das ist oft sinnvoll. Im Hilfeplangespräch oder im Antrag sollten Sie die Maßnahmen aber als sich ergänzend darstellen, nicht als konkurrierend. Ergotherapie an Tag X arbeitet an Y, Reittherapie an Tag Z an etwas anderem.
Mein Kind hat keine Diagnose, profitiert aber sicher von Pferden, gibt es einen Weg?
Ohne Diagnose kein Antragsweg. Was möglich ist: Reitpädagogik oder inklusives Reiten als Freizeitangebot, manche Volkshochschulen oder Vereine bieten subventionierte Plätze. Über die Pflegekasse läuft nichts ohne Pflegegrad.
Was, wenn ich gar nicht versichert oder Bürgergeld-Empfänger bin?
Bürgergeld-Bezug erleichtert manche Stiftungs-Anträge und kann beim Sozialamt zu einer einkommensabhängigen Reduzierung des Eigenanteils führen. Sprechen Sie offen mit dem Sachbearbeiter, halten Sie Einkommensnachweise bereit.
Übernimmt die Krankenkasse wenigstens die Anfahrt?
In aller Regel nein. Fahrtkosten zur Reittherapie sind nicht erstattungsfähig, weil die Leistung selbst nicht im GKV-Katalog ist. Über die Eingliederungshilfe können in manchen Fällen Fahrtkosten mitbeantragt werden, das hängt vom Träger ab.
Gibt es einen Trick, um schneller bewilligt zu bekommen?
Keine Tricks. Aber: vollständige Unterlagen vom ersten Tag, fachärztliches Attest mit konkretem Therapieziel-Bezug, freundliche aber regelmäßige Nachfragen, persönlicher Termin im Jugendamt statt nur Post. Das alles zusammen verkürzt Wartezeiten spürbar.
Was ich Ihnen mitgeben möchte
Wenn Sie bis hierher gelesen haben, sind Sie wahrscheinlich erschöpft. Das verstehe ich. Das deutsche Sozialsystem ist nicht darauf ausgelegt, Eltern den Weg leichtzumachen, es ist darauf ausgelegt, Anträge sauber zu prüfen. Das ist zwei Seiten der gleichen Medaille.
Drei Gedanken zum Schluss, von einer Reittherapeutin an Eltern.
Erstens: Sie sind keine Bittstellerin. Sie nehmen ein Recht in Anspruch, das im Gesetz steht. Treten Sie selbstbewusst auf. Schreiben Sie Ihre Anträge in dieser Haltung.
Zweitens: Vernetzen Sie sich. Eltern in Ihrer Region, die schon durch sind, sind Gold wert. Selbsthilfegruppen, Online-Foren zu ADHS, Autismus, Mehrfachbehinderung. Ein einziger Tipp aus dieser Ecke spart Ihnen manchmal Wochen.
Drittens: Vertrauen Sie darauf, dass das Pferd das Seine tut, sobald die Stunde stattfindet. Während Eltern noch mit Aktenordnern am Tisch sitzen, sehen wir Reittherapeuten jeden Tag, was Kinder auf dem Rücken eines Ponys möglich machen, was im Therapieraum eng wird. Es ist die Mühe wert.
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Wenn Sie mehr über mich und warum es dieses Verzeichnis gibt erfahren möchten, finden Sie meine Geschichte auf der Seite Über mich.
Hinweis: Dieser Artikel gibt meine fachliche Einschätzung als Reittherapeutin wieder. Er ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Sozialrechtliche Regelungen können sich ändern, prüfen Sie aktuelle Gesetzestexte und holen Sie im Zweifel professionelle Beratung ein (Sozialverband VdK, Caritas-Sozialberatung, Fachanwalt für Sozialrecht).
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